Solar Photovoltaik und Steuern

Informationsportal aus dem Bereich Photovoltaik und Steuern

Bei der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage kommt es unter verschiedenen Gesichtspunkten auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage ans Netz angeschlossen wurde. Hier gibt es beispielsweise mehrere Zeitpunkte, die zu verschiedenen Auswirkungen führen. So fallen Anlagen die bis zum 31.07.2004 ans Netz angeschlossen wurden dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29.03.2000. Dieses wurde dabei zuletzt durch das Gesetz vom 22.12.2003 ersetzt. Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.07.2004 und vor dem 01.01.2009 im Netz installiert wurden fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 01.08.2004.

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Bei Photovoltaik-Anlagen gibt es mittlerweile auch verschiedene Arten. So gibt es Aufdachanlagen und Dachintegrierte Anlagen. Aufdach-Photovoltaik-Anlagen werden auf das Dach aufgesetzt und dienen komplett dem Betrieb der Stromerzeugung. Sie sind aus diesem Grund regelmäßig als Betriebsvorrichtung zu sehen. Dabei zählen sie als bewegliche Wirtschaftsgüter und können über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann dabei auch die degressive Abschreibungsform angewendet werden. Dachintegrierte Photovoltaik-Anlagen haben gleich zwei Aufgaben: Sie schützen zum einen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und dienen zusätzlich dazu zur Stromerzeugung. Die Dachintegrierten Photovoltaik-Anlagen zählen aber dennoch zu beweglichen Wirtschaftsgütern. Welche Anlagenform sich wirklich für das eigene Dach lohnt, sollten Anlagen Betreiber aber selbst für sich wählen.

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Für manch einen Photovoltaik-Anlagen Betreiber sind gerade die steuerlichen Aspekte Punkte mit denen er sich nicht gerne auseinander setzt. Grund hierfür ist in der Regel auch die Unwissenheit. Nicht jeder kennt sich nämlich bestens mit allen steuerlichen Fragen aus. Gerade für Photovoltaik-Anlagen Betreiber ist daher besonders empfehlenswert sich Hilfestellung bei einem Steuerberater zu holen.

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Bei der Planung der eigenen Photovoltaik-Anlage sollten Anlagen Betreiber auch die Kabel der Anlage nicht vergessen. Was im ersten Blick unwichtig klingt, kann entscheidenden Ausmaß auf den Betrieb der Anlage haben. So sollten auf alle Fälle nur Solarkabel für die eigene Anlage verwendet werden.

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Nicht alles sieht schlecht aus für die Photovoltaik-Anlagen Interessenten und Betreiber. Neben den Kürzungen der Einspeisevergütung und den Erhöhungen der EEG-Umlage fallen nämlich die Preise für Photovoltaik-Module immer mehr. Im Jahr 2011 haben sie sich so fast halbiert.

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